Patienten­information

Therapiekosten:

Die Verrechnung der Therapiekosten erfolgt direkt mit dem Patienten oder der Patientin.

Bei ärztlichen Überweisungen für Physiotherapie, Massage und Psychotherapie haben Sie die Möglichkeit, einen Teil der Therapiekosten von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt zu bekommen. Die Höhe der Rückerstattung erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Bei ärztlichen Überweisungen für Osteopathie gibt es keine Rückerstattung der gesetzlichen Krankenkassen mit Ausnahme der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen). Haben Sie eine private Krankenversicherung, die osteopathische Leistungen bezahlt, so erhalten Sie dort einen Teil der Therapiekosten zurück.

Überweisungsschein:

Für osteopathische und physiotherapeutische Behandlungen und für Massage-Behandlungen – als auch für die Psychotherapie – benötigen Sie einen Überweisungsschein ihres Hausarztes oder eines Facharztes.

Zu einer physiotherapeutischen Beratung können Sie auch ohne Zuweisung kommen.

Ebenso benötigen Sie keine Überweisung für Massagen, die der Vorbeugung von Beschwerden dienen.

Dauer der Therapieeinheit:

Osteopathische Erstbehandlung: 60 min.
Weitere osteopathische oder physiotherapeutische Behandlungen: 30 min. oder 45 min.
Heilmassage: 25 min.
Lymphdrainage: 30 min. oder 50 min.
Akupunkt Meridian Massage: 60 min.
Psychotherapie: 50 min.

Bitte mitnehmen:

Wenn Sie Röntgenbilder, CT-Bilder, Befunde oder Arztbriefe zu Ihren Beschwerden haben, nehmen Sie diese mit.